Geld & ArbeitWie funktioniert
Wie du ein Online-Abo mit zwei Klicks beendest.
Wer Dauerverträge online abschließen lässt, muss laut § 312k BGB eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten, dahinter eine Bestätigungsseite mit „jetzt kündigen“. Fehlt das, darfst du den Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist beenden.
Nützlich: Mach einen Screenshot der Bestätigung – sie ist dein Beleg für Zeitpunkt und Zugang der Kündigung.
Quelle: dejure.org