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Geld & ArbeitWie funktioniert

Wie du ein Online-Abo mit zwei Klicks beendest.

Wer Dauerverträge online abschließen lässt, muss laut § 312k BGB eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten, dahinter eine Bestätigungsseite mit „jetzt kündigen“. Fehlt das, darfst du den Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist beenden.

Nützlich: Mach einen Screenshot der Bestätigung – sie ist dein Beleg für Zeitpunkt und Zugang der Kündigung.

Quelle: dejure.org

AboOnlinehandelVerbraucherrecht

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.