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Ab 60 Minuten Verspätung bekommst du ein Viertel zurück.

Die EU-Fahrgastrechte-Verordnung 2021/782 schreibt vor: Bei 60 bis 119 Minuten Verspätung stehen dir 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten 50 Prozent. Bahnunternehmen dürfen eine Bagatellgrenze setzen, aber höchstens 4 Euro pro Fahrkarte.

Nützlich: Gezählt wird die Ankunft am Zielort, nicht der verpasste Anschluss unterwegs.

Quelle: eur-lex.europa.eu

EuReisenVerbraucherrecht

Schwierigkeit:

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.