Geld & ArbeitFakt
Ab 60 Minuten Verspätung bekommst du ein Viertel zurück.
Die EU-Fahrgastrechte-Verordnung 2021/782 schreibt vor: Bei 60 bis 119 Minuten Verspätung stehen dir 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten 50 Prozent. Bahnunternehmen dürfen eine Bagatellgrenze setzen, aber höchstens 4 Euro pro Fahrkarte.
Nützlich: Gezählt wird die Ankunft am Zielort, nicht der verpasste Anschluss unterwegs.
Quelle: eur-lex.europa.eu