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„Gebühr bei Kartenzahlung“ ist bei den üblichen Karten unwirksam.

§ 270a BGB erklärt Vereinbarungen für unwirksam, die dir ein Entgelt für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder gängige Verbraucher-Zahlungskarten aufdrücken. Grundlage ist die EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Für andere Wege wie manche Firmenkarten oder Sofortdienste kann ein Aufschlag zulässig bleiben.

Nützlich: Taucht im Checkout eine „Kartengebühr“ auf, lohnt der Blick, welches Zahlungsmittel gemeint ist.

Quelle: dejure.org

EuVerbraucherrechtZahlung

Schwierigkeit:

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.