Geld & ArbeitFakt
„Gebühr bei Kartenzahlung“ ist bei den üblichen Karten unwirksam.
§ 270a BGB erklärt Vereinbarungen für unwirksam, die dir ein Entgelt für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder gängige Verbraucher-Zahlungskarten aufdrücken. Grundlage ist die EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Für andere Wege wie manche Firmenkarten oder Sofortdienste kann ein Aufschlag zulässig bleiben.
Nützlich: Taucht im Checkout eine „Kartengebühr“ auf, lohnt der Blick, welches Zahlungsmittel gemeint ist.
Quelle: dejure.org