Vergisst der Shop die Belehrung, hast du ein Jahr Zeit.
Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gibt dir bei Online- und Haustürkäufen 14 Tage Widerrufsrecht, gerechnet ab dem Tag, an dem du die Ware in den Händen hältst. Belehrt der Händler dich nicht darüber, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate.
Nützlich: Du brauchst keinen Grund für den Widerruf – die Rücksendekosten trägst du aber, wenn der Händler darauf hingewiesen hat.
Quelle: eur-lex.europa.eu