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Vergisst der Shop die Belehrung, hast du ein Jahr Zeit.

Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gibt dir bei Online- und Haustürkäufen 14 Tage Widerrufsrecht, gerechnet ab dem Tag, an dem du die Ware in den Händen hältst. Belehrt der Händler dich nicht darüber, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate.

Nützlich: Du brauchst keinen Grund für den Widerruf – die Rücksendekosten trägst du aber, wenn der Händler darauf hingewiesen hat.

Quelle: eur-lex.europa.eu

EuOnlinehandelVerbraucherrecht

Schwierigkeit:

Frage zur Karte

Ab wann läuft die 14-tägige Widerrufsfrist beim Warenkauf im Netz?

  1. Ab der Bestellung
  2. Ab der Zahlung
  3. Ab dem Erhalt der Ware
  4. Ab dem Versand
Antwort anzeigen

Richtig: Ab dem Erhalt der Ware

Die Frist beginnt, wenn du oder ein Beauftragter die Ware in Besitz nimmst.

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.