Geld & ArbeitFakt
Steht das falsche Wort auf dem Button, gibt es keinen Vertrag.
Bei Bestellungen im Netz muss die Schaltfläche gut lesbar „zahlungspflichtig bestellen“ heißen oder eine gleich eindeutige Formulierung tragen. § 312j BGB knüpft daran eine harte Folge: Fehlt die klare Beschriftung, kommt der Vertrag überhaupt nicht zustande – du schuldest nichts.
Nützlich: Ein Button mit „Weiter“ oder „Anmeldung abschließen“ ist ein Warnsignal: Hier soll die Zahlungspflicht versteckt werden.
Quelle: dejure.org