Doomlearn
EN

Ein Paket, das du nie bestellt hast, kostet dich nichts.

Liefert ein Unternehmen dir unbestellt Waren oder erbringt Leistungen, entsteht laut § 241a BGB kein Anspruch gegen dich. Du musst nicht zahlen, nichts zurückschicken und die Sendung auch nicht aufbewahren. Rechnungen und Mahnungen daraus stehen auf leerem Grund.

Nützlich: Auf eine Rechnung für unbestellte Ware musst du nicht reagieren – wichtig ist nur, dass du wirklich nichts bestellt hast.

Quelle: dejure.org

BetrugVerbraucherrechtVertrag

Schwierigkeit:

Weiterlesen

Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.