Geld & ArbeitFakt
Ein Paket, das du nie bestellt hast, kostet dich nichts.
Liefert ein Unternehmen dir unbestellt Waren oder erbringt Leistungen, entsteht laut § 241a BGB kein Anspruch gegen dich. Du musst nicht zahlen, nichts zurückschicken und die Sendung auch nicht aufbewahren. Rechnungen und Mahnungen daraus stehen auf leerem Grund.
Nützlich: Auf eine Rechnung für unbestellte Ware musst du nicht reagieren – wichtig ist nur, dass du wirklich nichts bestellt hast.
Quelle: dejure.org