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250, 400 oder 600 Euro – unabhängig davon, was dein Ticket kostete.

Die EU-Verordnung 261/2004 staffelt die Ausgleichszahlung nach Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km, 600 Euro darüber. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Weist die Airline außergewöhnliche Umstände nach, etwa Unwetter, entfällt der Anspruch.

Nützlich: Ein 39-Euro-Ticket kann 250 Euro Ausgleich auslösen – Betreuung wie Essen und Hotel schuldet die Airline zusätzlich.

Quelle: eur-lex.europa.eu

EuReisenVerbraucherrecht

Schwierigkeit:

Frage zur Karte

Wovon hängt die Höhe der Ausgleichszahlung nach EU-Recht ab?

  1. Vom Ticketpreis
  2. Von der Flugentfernung
  3. Von der Airline
  4. Von der Buchungsklasse
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Richtig: Von der Flugentfernung

Die Verordnung staffelt nach Distanz: 250, 400 oder 600 Euro.

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.