250, 400 oder 600 Euro – unabhängig davon, was dein Ticket kostete.
Die EU-Verordnung 261/2004 staffelt die Ausgleichszahlung nach Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km, 600 Euro darüber. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Weist die Airline außergewöhnliche Umstände nach, etwa Unwetter, entfällt der Anspruch.
Nützlich: Ein 39-Euro-Ticket kann 250 Euro Ausgleich auslösen – Betreuung wie Essen und Hotel schuldet die Airline zusätzlich.
Quelle: eur-lex.europa.eu