Geld & ArbeitFakt
Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, nicht du.
Wer einen Mangel reklamiert, müsste eigentlich beweisen, dass er von Anfang an da war. Die EU-Warenkaufrichtlinie dreht das um: Zeigt sich der Defekt im ersten Jahr nach der Lieferung, gilt er als von Beginn an vorhanden – der Verkäufer muss das Gegenteil belegen.
Nützlich: Deshalb ist es wichtig, wann du den Mangel meldest: Nach zwölf Monaten kippt die Beweislast auf deine Seite.
Quelle: eur-lex.europa.eu