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Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, nicht du.

Wer einen Mangel reklamiert, müsste eigentlich beweisen, dass er von Anfang an da war. Die EU-Warenkaufrichtlinie dreht das um: Zeigt sich der Defekt im ersten Jahr nach der Lieferung, gilt er als von Beginn an vorhanden – der Verkäufer muss das Gegenteil belegen.

Nützlich: Deshalb ist es wichtig, wann du den Mangel meldest: Nach zwölf Monaten kippt die Beweislast auf deine Seite.

Quelle: eur-lex.europa.eu

BeweislastEuVerbraucherrecht

Schwierigkeit:

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.