Geld & ArbeitFakt
Garantie ist freiwillig. Gewährleistung schuldet dir jeder Händler.
Die EU-Warenkaufrichtlinie verpflichtet den Verkäufer zwei Jahre lang, für Mängel einzustehen, die schon bei der Übergabe angelegt waren. Eine Garantie dagegen ist ein freiwilliges Zusatzversprechen von Hersteller oder Händler – sie ersetzt die gesetzlichen Rechte nicht, sondern kommt obendrauf.
Nützlich: Bei einem Defekt wendest du dich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller – der schuldet dir nur, was in seiner Garantie steht.
Quelle: eur-lex.europa.eu