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Garantie ist freiwillig. Gewährleistung schuldet dir jeder Händler.

Die EU-Warenkaufrichtlinie verpflichtet den Verkäufer zwei Jahre lang, für Mängel einzustehen, die schon bei der Übergabe angelegt waren. Eine Garantie dagegen ist ein freiwilliges Zusatzversprechen von Hersteller oder Händler – sie ersetzt die gesetzlichen Rechte nicht, sondern kommt obendrauf.

Nützlich: Bei einem Defekt wendest du dich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller – der schuldet dir nur, was in seiner Garantie steht.

Quelle: eur-lex.europa.eu

EuKaufvertragVerbraucherrecht

Schwierigkeit:

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.