Geld & ArbeitFakt
Bei 40 Euro Schaden klagt keiner – zu zehntausenden schon.
Die EU-Verbandsklagerichtlinie 2020/1828 lässt qualifizierte Einrichtungen, meist Verbraucherverbände, im Namen vieler Betroffener klagen: auf Unterlassung und auf Abhilfe wie Schadenersatz, Erstattung oder Preisminderung. Sie gilt seit dem 25. Juni 2023 und auch grenzüberschreitend.
Nützlich: Wo Einzelklagen sich nie lohnen, wird der Schaden erst durch Bündelung überhaupt einklagbar.
Quelle: eur-lex.europa.eu