Niemand muss mehr als 50 Münzen auf einmal annehmen.
Euro-Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel, aber Artikel 11 der Verordnung 974/98 setzt eine Grenze: Außer der ausgebenden Stelle muss niemand mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung akzeptieren. Für Banknoten kennt die Verordnung keine solche Stückzahlgrenze.
Nützlich: Die Sparschwein-Aktion an der Ladenkasse darf der Händler also ablehnen – ab Münze 51.
Quelle: eur-lex.europa.eu