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48 Stunden, 11 Stunden, 4 Wochen: die drei Zahlen deines Arbeitsschutzes.

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 setzt Untergrenzen für alle Mitgliedstaaten: höchstens 48 Wochenstunden inklusive Überstunden im Durchschnitt eines Bezugszeitraums, mindestens 11 zusammenhängende Ruhestunden pro Tag und mindestens vier Wochen bezahlter Jahresurlaub.

Nützlich: Nationale Regeln dürfen großzügiger sein, aber nicht darunter – das ist der Boden, kein Zielwert.

Quelle: eur-lex.europa.eu

ArbeitEuRecht

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Diese Karte gehört zum Thema Geld & Arbeit. Alle Karten sind kurz, haben eine Quelle und lassen sich merken – fällige tauchen später von selbst wieder auf.