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Die EU-Mindestlohnrichtlinie nennt keinen einzigen Euro-Betrag.

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 schreibt keinen europaweiten Mindestlohn vor. Sie verlangt Verfahren: Länder mit gesetzlichem Mindestlohn sollen ihn mindestens alle zwei Jahre überprüfen und sich dabei an Referenzwerten wie 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren. Umzusetzen war sie bis November 2024.

Nützlich: Wenn du von „EU-Mindestlohn“ liest, ist meist dieser Referenzwert gemeint – kein verbindlicher Betrag.

Quelle: de.wikipedia.org

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