Geld & ArbeitFakt
Die EU-Mindestlohnrichtlinie nennt keinen einzigen Euro-Betrag.
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 schreibt keinen europaweiten Mindestlohn vor. Sie verlangt Verfahren: Länder mit gesetzlichem Mindestlohn sollen ihn mindestens alle zwei Jahre überprüfen und sich dabei an Referenzwerten wie 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren. Umzusetzen war sie bis November 2024.
Nützlich: Wenn du von „EU-Mindestlohn“ liest, ist meist dieser Referenzwert gemeint – kein verbindlicher Betrag.
Quelle: de.wikipedia.org