Geld & ArbeitFakt
Der Streichpreis muss der niedrigste der letzten 30 Tage sein.
Seit dem 28. Mai 2022 verlangt § 11 der Preisangabenverordnung: Wer mit einer Preisermäßigung wirbt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den 30 Tagen davor verlangt hat. Das killt den alten Trick, kurz vor der Rabattaktion den Preis hochzusetzen.
Nützlich: Steht neben dem Streichpreis kein Hinweis auf die 30 Tage, ist der „Rabatt“ oft gar keiner.
Quelle: e-recht24.de