Geld & ArbeitFakt
Ein Shop darf dich nicht wegen deines Wohnorts wegschicken.
Seit dem 3. Dezember 2018 verbietet die EU-Geoblocking-Verordnung Händlern, dich wegen Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz auszusperren, umzuleiten oder anders zu behandeln. Für Streamingdienste und andere Angebote, deren Kern urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, gilt sie ausdrücklich nicht.
Nützlich: Der Händler muss dir verkaufen, aber nicht liefern – die Abholung oder eine eigene Spedition bleibt manchmal dein Job.
Quelle: eur-lex.europa.eu