Geld & ArbeitFakt
Ein Anbieter darf keine IBAN aus einem bestimmten Land verlangen.
Artikel 9 der SEPA-Verordnung 260/2012 verbietet die IBAN-Diskriminierung: Wer Überweisungen annimmt oder Lastschriften einzieht, darf nicht vorschreiben, in welchem Mitgliedstaat dein Zahlungskonto geführt wird. Erreichbar über SEPA muss es sein – mehr nicht.
Nützlich: Lehnt ein Vermieter, Stromanbieter oder Streamingdienst deine ausländische EU-IBAN ab, verstößt er gegen EU-Recht.
Quelle: eur-lex.europa.eu