Warum „Verdächtiger“ nicht „Täter“ bedeutet.
Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 legt fest: Jeder gilt als unschuldig, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren bewiesen ist. Die Beweislast liegt beim Ankläger, nicht beim Angeklagten. Deshalb muss niemand seine Unschuld belegen, und Zweifel wirken zugunsten des Angeklagten. Fast alle Verfassungen der Welt enthalten dieses Prinzip.
Nützlich: Bei Schlagzeilen über Festnahmen gilt: Das Verfahren hat noch nicht einmal begonnen.
Quelle: un.org