Geld & ArbeitFakt
Drei Buchstaben entscheiden, wem die Ware im Sturm gehört.
Die Incoterms der Internationalen Handelskammer, aktuell in der Fassung 2020, fassen elf Klauseln zusammen. Sie regeln Kostenverteilung, Transportpflicht und vor allem den Gefahrübergang – von EXW, wo fast alles der Käufer trägt, bis DDP, wo der Verkäufer bis zur Haustür haftet.
Nützlich: Sie regeln ausdrücklich nicht den Eigentumsübergang oder die Zahlung – das steht woanders im Vertrag.
Quelle: de.wikipedia.org