Geld & ArbeitFakt
Meistbegünstigung klingt nach Privileg und heißt Gleichbehandlung.
Nach Artikel I des GATT muss ein WTO-Mitglied jeden Handelsvorteil, den es einem Land gewährt, sofort allen anderen Mitgliedern einräumen. Ausnahmen gibt es für Zollunionen und Freihandelszonen sowie für Präferenzen zugunsten von Entwicklungsländern.
Nützlich: Deshalb sind Freihandelsabkommen juristisch Ausnahmen von der Regel, nicht ihre Fortsetzung.
Quelle: en.wikipedia.org