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Kein EU-Land darf unter 15 Prozent Mehrwertsteuer gehen.

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112 lässt jedem Mitgliedstaat seinen eigenen Satz, zieht aber einen Boden ein: Der Normalsatz muss mindestens 15 Prozent betragen. Ermäßigte Sätze sind nur für Waren und Dienstleistungen aus einer festen Liste im Anhang erlaubt.

Nützlich: Deshalb schwanken Preise für dasselbe Produkt zwischen EU-Ländern – der Steuersatz gehört zum nationalen Spielraum.

Quelle: eur-lex.europa.eu

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